Wir bitten um Beachtung der neuen Regelungen:
- Für Besucher des Rathauses und des Mehrzweckgebäude ist die Zufahrt zum Schloss nicht mehr möglich.
- Ausnahmen gelten für Menschen mit Behinderung, die im Besitz eines Parkausweises sind sowie für den Lieferverkehr (u.a. Post und Paketdienst). Hierfür stehen zwei Parkplätze vor dem Schloss zur Verfügung.
- Die Privatflächen auf der Nord- und Ostseite des Schlosses sind ausschließlich den Anwohnern vorbehalten.
- Folgende Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Der neu angelegte Parkplatz auf der Westseite des Schlosses, vor der kleinen Ach-Brücke sowie Parkplätze an der Marktoberdorfer Straße gegenüber dem Friedhof (Ostseite).Zudem können Sie noch die Flächen beim alten Feuerwehrhaus nutzen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!