Herr Barnsteiner von der Betreuungsstelle im Landratsamt Ostallgäu informiert zu folgenden Themen:
- Vorsorgevollmacht/Betreuungsrecht
- Ehegattennotvertretung
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Die Veranstaltung findet statt am
Dienstag, 6. Mai 2025, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Unterthingau
Es werden unterschiedliche Situationen geschildert, durch die jede(r) volljährige Bürger(in) in eine Lage geraten kann, in der sie/er wichtige rechtliche Angelegenheiten des täglichen Lebens nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden und/oder regeln kann.
Der Gesetzgeber sieht für eine Situation, in der ein selbstbestimmtes Leben zeitweise, oder auf Dauer nicht mehr möglich ist, nur zwei „Vertretungsberechtigungen“ vor:
1. eine umfassende rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (Vollmacht) oder
2. die gerichtliche Anordnung einer Betreuung
Unter anderem wird der Unterschied zwischen Vollmacht und Betreuung aufgezeigt und Fragen hierzu beantwortet.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Am Dienstag, 20. Mai 2025, 9.00 bis ca. 16.00 Uhr, bietet die Betreuungsstelle Ostallgäu im Rathaus Unterthingau, im Sitzungssaal die Möglichkeit an, Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen zu lassen. Vordrucke oder handschriftlich erstellte Vollmachten sind vollständig ausgefüllt mitzubringen.
Eine Terminvereinbarung vorab ist erforderlich. Anmelden können Sie sich im Rathaus Unterthingau bei Frau Beate Urban unter der Telefonnummer 08377/9201-17.